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Gutschein Kassensystem für
Info-Gold Bestellportal 2016



BPN ist es gelungen exklusiv 200.000 „Experte Kassensysteme“ vom seinem Kooperationspartner für seine Mitglieder, für ein Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt zu bekommen. Diese Aktion hat einen beachtlichen Wert für Kleingewerbetreibende, ist auf die Anzahl von 200.000 Gutscheine begrenzt und kann nicht erhöht werden. Jeder Verkäufer kann seinen vermittelten Kunden bei einem abgeschlossenen Abo einen Gutschein für ein Kassensystem je nach Abo bei 24 Monate Abo für 6 Monate oder bei 12 Monate Abo für 3 Monate kostenlos zur Verfügung stellen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine BPN Mitgliedschaft, entsprechende Flyer werden zur Verfügung gestellt. Die in dem Gutschein verkörperte Leistung würde vom 01.01. bis zum 31.12.2016 gültig sein und in Anspruch genommen werden können. Eine Kündigung ist nicht notwendig, da die Nutzung auf diesen Zeitraum beschränkt ist. Für eine Verlängerung muss ein Neuvertrag mit dem Kooperationspartner geschlossen werden. Für diesen Gutschein gibt es keine Provision.

Bei einem Gastronomiebetrieb als Beispiel hat das gesamte System einen Wert von ca. 11.900,- € inkl. MwSt. für das Kassensystem und ca. 5.950,- € inkl. MwSt. für das e-Marketing Paket, das auch ein Bestellportal beinhaltet. Für dieses Bestellportal fallen keine Umsatzbeteiligungen für vermittelte Umsätze an und es ist damit eine echte Alternative zu den bestehenden Gastronomieportalen für Online-Bestellungen, da bei uns jede Online Präsentation und Online-Bestellung 1 Jahr lang kostenlos ist. Zudem wird jede Online-Bestellung des Kunden automatisch an das Kassensystem übertragen. Das bedeutet, dass im Gegensatz zu anderen Bestellportalen die Bestellung des Kunden weder per Fax noch per E-Mail versandt wird. Diese wird automatisch ans Kassensystem übertragen und entsprechende Bons in der Küche sofort gedruckt. So können Ihnen keine Online-Bestellungen der Kunden dadurch entgehen, dass Sie ein Fax oder eine E-Mail nicht zeitnah bemerken oder wegen des hohen Aufkommens an Laufkundschaft kaum Zeit haben, diese Bestellungen zu berücksichtigen, obwohl Ihr Portalbetreiber für die Vermittlung dieser Umsätze seine Provision so oder so verlangt.

Dieser Gutschein kann sich zusätzlich als ein sehr wichtiger Türöffner bei jedem potentiellen Kunden erweisen, da seit dem 26.11.2010 die gesetzliche Vorgabe für elektronische Dokumentation bei Bargeschäften Pflicht ist. Spätestens zum 31.12.2016 läuft jede gesetzliche Ausnahmeregelung aus. Wir verweisen hierbei auf zusätzliche Informations-Flyer, die die Problematik kurz und bündig beschreiben.